„Gemeinsam entdecken, begreifen, akzeptieren und verändern.“

Kosten und Finanzierung

Hier bekommen Sie Informationen über die Kosten einer Psychotherapie / eines Coachings und den Finanzierungsmöglichkeiten

Als Privatpraxis habe ich keinen Kassensitz. Dennoch ist es möglich, dass über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren die Kosten einer Psychotherapie  bei mir durch Ihre Krankenkasse übernommen werden. Es kommt nicht selten vor, dass Patienten auf der Suche nach einem Therapieplatz die Erfahrung machen, mehrere Monate auf einen freien Therapieplatz warten zu müssen oder gar ganz abgewiesen zu werden. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Psychotherapeuten eine Kassenzulassung erhält und dass mehr Menschen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten als Therapieplätze angeboten werden. Andererseits müssen die Krankenkassen die notwendige und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten sicherstellen.
Können Sie nachweisen, dass bei Ihnen Psychotherapie notwendig ist und dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden, müssen Ihnen nach § 13 Absatz 3 SGB V die Behandlungskosten erstattet werden (sog. Kostenerstattungsverfahren). Unzumutbar ist in jedem Fall eine Wartezeit von über 3 Monaten.
Im Einzelnen gehen Sie wie folgt vor:

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen für ein Kostenerstattungsverfahren. Diese Bedingungen unterscheiden sich leicht von Kasse zu Kasse. Meist benötigen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt, sowie ein von Ihnen geführtes Protokoll über die Wartezeiten von Psychotherapeuten mit Kassensitz. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen eingereicht haben, kann die Therapie aufgenommen werden. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zu dem Thema haben, kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne.
Einen ausführlichen Ratgeber zur Kostenerstattung können Sie bei der Bundespsychotherapeutenkammer herunterladen: Ratgeber zur Kostenerstattung

  1. Sie sollten sich zunächst einmal bei Ihrer privaten Versicherung informieren, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in Frage kommen. In den meisten Fällen werden diese von der Krankenkasse übernommen.
  2. Zu Beginn der Therapie finden zunächst maximal 5 sogenannte „probatorische Sitzungen“ statt. Zweck dieser Sitzungen sind zum einen das Kennenlernen zwischen Therapeut und Klient, zum anderen eine ausführliche Diagnostik und Anamnese, sowie das Erstellen eines individuellen Behandlungsplanes.
  3. Auf Basis der erhobenen Informationen wird durch den Therapeuten ein Antrag für Psychotherapie an die Krankenkasse geschrieben. Dieser wird von einem von der Krankenkasse beauftragten Gutachter nach Indikation, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit geprüft. Sobald die Sitzungen genehmigt sind, kann die Therapie beginnen.
     

Als Selbstzahler unterliegen Sie nicht den Bestimmungen und Bedingungen einer Krankenkasse und können zudem Verfahren und Methode frei wählen. Zudem erhalten Sie bei uns in der Regel auch sehr kurzfristig Termine. Unter die Selbstzahler Leistungen fallen u.a. auch das Coaching und – falls angeboten – therapeutische Gruppenangebote.

Eine Übersicht über Dauer und Kosten der Leistungen für Selbstzahler bekommen Sie hier:

Leistungen und Honorare als PDF-Datei herunterladen

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